Abschussrichtlinien für Rotwild

in der Rotwildhegegemeinschaft Rothaargebirge Nord
Stand 01.04.2026

1) Jagdzeiten
Es gelten die gesetzlichen Jagdzeiten mit folgenden ergänzenden Hinweisen:
-Die Hegegemeinschaft empfiehlt Ihren Mitgliedern die Frühjahrsjagd im Mai auf Schmalwild (einjährige Stücke) zurückhaltend auszuüben. Schmalspießer sollen im Mai gar nicht erlegt werden, Schmaltiere nur einzeln oder in Jugendverbänden, nicht aus Rudeln mit Alttieren und Kälbern.
-Ziel sollte es ebenfalls für alle Mitglieder sein, mit der Erfüllung des Abschussplans möglichst bis zum Kalenderjahresende fertig zu sein, um eine Beunruhigung des Rotwilds im Januar so gering wie möglich zu halten.


2) Abschussfreigabe

Es gilt der von der unteren Jagdbehörde festgesetzte Abschussplan. Hierbei gilt folgende Zu-ordnung:
Kahlwild: Alttiere, Schmaltiere, Wild- und Hirschkälber; Erläuterungen siehe unter 3)
Hirsche: Abschusshirsche (Klassen IV, III und II) sowie Erntehirsche Klasse I; Erläuterun-gen siehe unter 5)


3) Körperlicher Nachweis
Jedes erlegte oder als Fallwild gefundene Stück Rotwild ist vom Jagdausübungsberechtigten bei einem Vertrauensmann der Hegegemeinschaft zum körperlichen Nachweis vorzulegen (Liste verfügbar unter https://www.rotwildring.de/anschriften/vertrauensleute/). Diese melden die Abschüsse dann gesammelt dem Rotwildsachverständigen (vertretungsweise der Vorsit-zenden der Hegegemeinschaft).
Erlegte Hirsche der Klasse I bitte zusätzlich direkt dem Rotwildsachverständigen (vertretungs-weise der Vorsitzenden der Hegegemeinschaft) melden.


4) Kahlwildabschuss
Vorrangiges Ziel des Kahlwildabschusses ist die tierschutzgerechte Erlegung einer ausrei-chenden Zahl von Alttieren, um den Bestand nicht weiter anwachsen zu lassen bzw. abzu-senken. Die Zielvorgabe für den Anteil der Alttiere am weiblichen Abschuss ist hierbei die Vorgabe des Landes NRW in Höhe von 45%. Um den Alttierabschuss tierschutzgerecht zu erfüllen, empfiehlt die Hegegemeinschaft Ihren Mitgliedern mit der Kahlwildbejagung sofort zum Aufgang der Jagdzeit am 01. August zu beginnen und hierbei jede sich bietende Gele-genheit zur Erlegung von Kalb-Alttierdubletten zu nutzen. Die Freigabe von Alttieren bei Ge-sellschaftsjagden sollte hingegen restriktiv gehandhabt werden (Alttier nur erlegen, wenn der Schütze gesehen hat, dass das zugehörige Kalb vom Nachbarschützen erlegt wurde oder er dies selbst erlegt hat).


5) Hirschabschuss
Die Hegegemeinschaft teilt die Hirsche in folgende Klassen ein:

          1) Abschusshirsche:
          Alle beidseitig kronenlosen Hirsche egal welchen Alters
          2) Zukunftshirsche:
          Hochgabler sowie ein- und beidseitige Kronenhirsche bis zum einschließlich 11. Kopf
          3) Erntehirsche:
          Ein- und beidseitige Kronenhirsche ab dem 12. Kopf

Eine Zuordnung zur Klasseneinteilung des Landes NRW kann der folgenden Tabelle 5.1 entnommen werden:

Klasse
Bezeichnung
Alter
Abschusshirsche
Zukunftshirsche
IV
Jährlinge
1Spießer ohne Längenbegrenzung
Hochgabler, Kronenspießer
III
Junge Hirsche
2-3Spießer, 6er, 8er, Eissprossenzehner
Ein- und beidseitige Kronenhirsche
II
Mittelalte Hirsche4-11
I
Alte Hirscheab 12Ein- und beidseitige Kronenhirsche sind Erntehirsche, Kronenlose Hirsche zählen zu den Abschusshirschen

Tabelle 5.1
Kronenenden zählen erst ab einer Länge von 4 cm


6) Kriterien zur Freigabe von Erntehirschen der Klasse I

Zur Freigabe eines Erntehirsches der Klasse I ist es erforderlich, dass das jeweilige Revier, oder eine Gruppe von sich freiwillig zusammengeschlossenen Revieren, mindestens 30 Rot-wildeinheiten gesammelt hat. Für das Jagdjahr 2027/28 beträgt die Mindestpunktzahl dann noch 27, ab dem Jagdjahr 2028/2029 nur noch 24 Punkte. Hierbei werden nur die körperlich nachgewiesenen zur Strecke gekommenen Stücke wie folgt angerechnet:

1 Stück Kahlwild 1 Rotwildeinheit
1 Abschusshirsch Kriterien gem. Tabelle 5.11 Rotwildeinheit
1 Schmalspießer erlegt im Mai0 Rotwildeinheiten
1 Abschusshirsch Kl. III mit Krone0 Rotwildeinheiten
1 Hirsch der Klasse I0 Rotwildeinheiten
1 Zukunftshirsch0 Rotwildeinheiten

Ein Revier (eine Gruppe) kann maximal 2 Erntehirsche zeitgleich frei gegeben bekommen. Hierzu ist es aber erforderlich, dass in einem Jahr mindestens die doppelte Anzahl von Rot-wildeinheiten gesammelt werden, die für die Erlegung eines Hirsches der Klasse I erforderlich ist.


7) Altersbestimmung, Fehlabschüsse, Sanktionen, Fallwildhirsche
Die Altersbestimmung der Hirsche der Klasse I und II ab dem 5. Kopf ist durch das Zementzo-nenverfahren am Unterkiefer vorzunehmen. Hierzu werden Gutachten der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn, der Uni Göttingen sowie durch Andreas Schatz, Füssen anerkannt. Die Altersbestimmung kann der Erleger (kostenpflichtig) selbst durchführen lassen, ansonsten erfolgt die Altersbestimmung (für den Erleger kostenfrei) im Rahmen der Hegeschau. Das hierbei festgestellte Alter (+1) gilt als Grundlage für die Klas-seneinteilung.

Wird ein freigegebener Hirsch der Klasse I erlegt und beträgt das festgestellte Alter mindestens 11 Jahre, so zählen bereits die Rotwildeinheiten aus dem Jagdjahr der Erlegung wieder für die Ansammlung für die Beantragung eines weiteren Hirsches der Klasse I.

Erreicht ein in der Klasse I erlegter Hirsch nicht das Alter von mindestens 11 Jahren, so wird das entsprechende Revier (die Gruppe) für die Anzahl an Jahren, die dem Hirsch am 11. Kopf fehlen, gesperrt. In der Zeit der Sperre kann kein Hirsch der Klasse I neu beantragt werden und erst im letzten Jahr der Sperre kann wieder mit der Ansammlung von Rotwildeinheiten begonnen werden. Die Maximaldauer der Sperre beträgt 5 Jahre, wenn das Alter des Hirsches nur 6 Jahre betragen hat. Hirsche die erst 5 Jahre alt waren, werden der Klasse III zugeordnet und als falsch erlegter Abschusshirsch gewertet und bleiben damit sanktionsfrei, was die Freigabe der Klasse I angeht.

Wird ein Hirsch der Klasse I oder II in einem Revier (einer Gruppe) als Fallwild gefunden und hatte dieses Revier einen Hirsch der Klasse I frei, so kann das Revier nach auffinden des Hir-sches der Klasse I oder II weiterhin den freigegebenen Hirsch der Klasse I erlegen.

Wird ein Abschusshirsch erlegt, der nach vorläufiger Einschätzung des abnehmenden Ver-trauensmanns ggf. in die Klasse II fallen könnte und eine ein- oder beidseitige Krone aufweist (Hirsche 4.-7. Kopf), so hat die Bejagung eines ggf. auf dem Abschussplan frei gegeben Hir-sches der Klasse I so lange zu unterbleiben, bis durch den Schliff des Unterkiefers nachge-wiesen ist, dass der Hirsch nicht älter als vom 5. Kopf ist, da bei einem Kronenhirsch der Klas-se II älter als 5 Jahre der Hirsch der Klasse I als erlegt gilt.


8) Abschusspool
Um ein Nachbeantragungsverfahren bei erfülltem Abschussplan zu vermeiden und eine bes-sere Gesamtabschussplanerfüllung zu erreichen, gibt es seit einigen Jahren sogenannte Ab-schusspools für verschiedene Teilbereiche der Hegegemeinschaft, auf die die Reviere nach Erfüllung ihres eigenen Abschussplans zugreifen können. Die Pools (https://www.rotwildring.de/pool/) werden tagesaktuell online veröffentlicht. Ein Revier kann auf den Pool unter den folgenden Bedingungen zugreifen:

Kahlwild:wenn der eigene Abschussplan für Kahlwild vollständig erfüllt ist;
Abschusshirsche:wenn der eigene Abschussplan für Abschusshirsche und für das Kahl-wild bereits vollständig erfüllt ist

Jedes aus dem Pool erlegte Stück ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 24h, an den Rotwildsachverständigen (vertretungsweise der Vorsitzenden der Hegegemeinschaft) zu mel-den, damit sichergestellt ist, dass der im Internet veröffentlichte Pool immer aktuell ist.

Erstellt am 11.03.2026 Oliver Niebuhr


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