Geänderte Poolverwaltung gültig ab dem Jagdjahr 2016/2017
Für alle vier Rotwildgebiete unserer Hegegemeinschaft ist der Zusatzpool bei der Freigabe in Verwendung. Um Ihnen die Information zu erleichtern, können Sie getrennt für die einzelnen Rotwildgebiete
jeweils den aktuellen Stand abfragen. Die nachfolgend aufgeführten Regeln für die Inanspruchnahme des Pools müssen unbedingt beachtet werden. Im Einzelnen sind das:
Abschüsse von Kahlwild aus dem Pool können dann getätigt werden, wenn der Abschuss des freigegebenen Kahlwilds (100%) erfüllt ist.
Die bisher gültige Regel, dass zusätzlich 20% des freigegebenen Kahlwilds erlegt werden müssen, um aus dem Pool zu schöpfen, entfällt ab dem Jagdjahr 2016/2017. Für den Entfall der 20% sind die
Abschussfreigaben in allen vier Pools entsprechend erhöht worden.
Auf die im jeweiligen Pool freigegebenen Abschusshirsche kann erst dann zugegriffen werden, wenn sowohl das freigegebene Kahlwild (100 %) als auch die freigegebenen Abschusshirsche (100%)
erlegt worden sind. Hirsche der Klasse I bleiben hierbei unberücksichtigt.
Der Abschusspool wurde von der Hegegemeinschaft Rothaargebirge Nord bisher durch den Rotwildsachverständigen Herrn Peter Kroll verwaltet. Da Herr Kroll am 17.08.2018 verstorben ist, wenden Sie sich
ab sofort bis auf Weiteres an Frau Margot Borbet. Jedes aus dem Pool erlegte Stück Rotwild ist spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Erlegung bei Frau Borbet zu melden.
(Margot Borbet Tel. 02984/301136 oder Handy 0171/5283091 oder Mail-Adresse
margot.borbet@borbet.de)
Die Meldung bei Frau Margot Borbet entbindet nicht von der Vorzeigepflicht bei einem der Vertrauensleute. Nur bei den Vertrauensleuten vorgezeigtes Wild wird auch bei der Ansammlung von Punkten zur
Freigabe eines Hirsches der Klasse I berücksichtigt.
geändert am 30.08.2018 K.-