Historie und Gründungsversammlung


Die Gründung eines Rotwildrings wurde ab 1952 in vielfältiger Weise diskutiert, was dann
im Jahre 1954 zur Gründung der "Vereinigung der Rotwildjäger im Rothaargebirge Nord e.V."
führte.
In der Gründungsversammlung wurden Franz Ewers zum 1. Vorsitzenden und Freiherr
von Lüninck  zum 2. Vorsitzenden gewählt.
Von 1984 bis 2005 war Herbert Volkmer der 1. Vorsitzende, Helmut Schrader,
Herr Heimbach und  Dr. Hermann Lohbeck waren während dieser Zeit
die 2. Vorsitzenden.  Herr Josef Cremer war von 2005 bis zum 16. Februar 2016
der 1. Vorsitzende. Frau Margot Borbet ist die 2. Vorsitzende.
Neuwwahlen des Vorstands finden im März 2017 staatt.

Nachfolgend einige Details über die Gründungsversammlung.

Sitzungsprotokoll für die Gründungsversammlung des Hegeringes
                  „Hirschgerechter Jäger“ Rothaargebirge Ost

Der Vorsitzende der Kreisgruppe Brilon Graf Droste eröffnete die Versammlung,
begrüßte die anwesenden Mitglieder der Kreisgruppe und Bürgermeister Braun, Winterberg, dankte allen für ihr Erscheinen und stellte an Hand der Teilnehmerliste fest, dass sämtliche Reviere des Hegeringbezirkes bis auf Revier Heller, Glindfeld und
die Reviere Niedersfeld vertreten waren.

Der Vorsitzende erläuterte kurz den Sinn und Zweck der heutigen Zusammenkunft.
Der Zusammenschluss der Rotwildrevierinhaber soll in erster Linie den Zweck
verfolgen, einen zahlenmäßig gering, jedoch qualitativ starken Rotwildbestand
heranzuhegen, so dass jeder Revierinhaber die Möglichkeit bekommt, im Laufe der
Jahre, wenigstens das eine oder andere Mal, einen wirklich ausgereiften, starken
Hirsch zu erlegen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn in einem größeren
Bezirk ohne Rücksicht auf Kreisgrenzen eine Absprache aller Revierinhaber
vorgenommen wird. Jeder Revierinhaber, der einen guten Zukunftshirsch oder
wertvolle Zuchthirsche schont, muss die Garantie haben, dass auch seine
Jagdnachbarn in gleicher Weise diesen Hirsch schonen. Für die Mitglieder des
Hegeringes soll es eine Ehrenpflicht sein, sich an derartige Abmachungen zu halten.
Strafbestimmungen sollten daher unter waidgerechten Jägern gar nicht notwendig
sein, da ein jeder mit seiner Jägerehre für sein Versprechen eintritt.
Da der Wildbestand je nach Jahreszeit und Witterung in den einzelnen Revieren
ständig wechselt, kann eine Abschussplanung mit Regulierung der erstrebten
Wilddichte nur durch enge Zusammenarbeit aller benachbarten Revierinhaber
durchgeführt werden. Diese enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit aller in
Frage kommenden Revierinhaber ist der Sinn und Zweck der heutigen Zusammenkunft und der Bildung des Hegeringes.

Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden durch enge Zusammenarbeit mit den
Herren der Forstverwaltung, und es ist die dringlichste Aufgabe des Hegeringes in
eingehender Zusammenarbeit zwischen Jägern und Forstleuten, das gesteckte Ziel
zu erreichen. In eingehender Aussprache, an der sich insbesondere Forstmeister Hogrebe, Winterberg, Forstmeister Frhr. von Lüninck, Glindfeld, Herr Ewers, Medebach und Rev.-Förster Quick, Hallenberg beteiligten, wurden schließlich folgende Beschlüsse gefasst.

Die Gründung des Hegebezirkes wird beschlossen. Er umfasst alle Reviere mit
Rotwild als Standwild der Hegeringe Winterberg und Medebach, sowie das Revier Siedlinghausen im Hegering Bigge. Anschluss weiterer Reviere soll eventuell später erfolgen. Die Geschäftsführung des Hegeringes soll in den Händen des Vorsitzenden der Kreisgruppe Graf Droste zu Vischering verbleiben. In den Hegebezirken sollen nach Bedarf Wildzählungen durchgeführt werden, um die nötigen Unterlagen für die Abschussplanung zu erhalten. Auf Grund der Wildstandsmeldungen ist mit einem Bestand an Kahlwild von etwa 240 Stück zu rechnen. Unter Berücksichtigung des Zuwachses und der notwendigen Verminderung der Wilddichte soll im Hegebezirk im kommenden Jagdjahr mindestens 200 Stück Kahlwild abgeschossen werden. Die Revierinhaber sollen auf Ihren Abschussplänen soviel zum Abschuss beantragen,
als sie nach derzeitigen Umständen voraussichtlich erlegen können. Bei Verschiebung des Wildbestandes soll dann auf Antrag an den zuständigen Hegeringleiter eine Erhöhung oder Verminderung des Abschussplanes stattfinden. 

Das Revier Siedlinghausen tritt zum Hegering Winterberg. Die Revierinhaber sollen
jeweils zum Monatsende dem zuständigen Hegeringleiter eine Abschussmeldung über Rotwild einreichen. Die Hegeringleiter sollen ermächtigt werden, im Bedarfsfalle einen erhöhten Abschuß freizugeben. Wenn in den einzelnen Revieren der freigegebene
Abschuss von 2b Hirschen erfüllt ist, können weitere ausgesprochenen 2b Hirsche
zum Abschuss freigegeben werden. Jedoch verpflichtet sich der Revierinhaber,
die Geweihe der dann weiterhin erlegten Hirsche nebst Ober- und Unterkiefer
dem zuständigen Hegeringleiter jeweils vorzulegen.

Weiter wurde beschlossen, dass alljährlich eine Trophäenschau stattzufinden hat,
bei der sämtliche erbeuteten Hirschgeweihe mit Unterkiefern, möglichst auch mit
Oberkiefern, vorgelegt werden. Nach Möglichkeit sollen Abwurfstangen gesammelt
und bei den Zusammenkünften der Mitglieder vorgezeigt werden. An Hand der
Abwurfstangen und auf Grund von Berichten der Revierinhaber möglichst mit
genauer Beschreibung und Bezeichnung von Hirschgeweihen soll in gemeinsamer
Absprache die Schonung von Zukunftshirschen und die Abschussfreigabe reifer
Hirsche erfolgen.

Im Jagdjahr 1953/54 soll nach einstimmigem Beschluss kein zweiseitiger
Kronenhirsch erlegt werden.

Die Revierinhaber, die an der Zusammenkunft in Winterberg nicht persönlich
teilnehmen konnten, werden gebeten, durch eine schriftliche Erklärung den
gefassten Beschlüssen zuzustimmen.

Mit Waidmannheil!
gez. Graf Droste zu Vischering
Geschäftsführer
 

Teilnehmer:

Lütteken, Winterberg
Forstmeister v. Lüninck, Glindfeld
Beckmann, Winterberg
Prill, Hamm
Pröbsting, Hamm
Joh. Pape, Titmaringhausen
Joh. Frese, Medelon
Ludwig Steden, Dreislar
Josef Gockel, Hagen
Große-Wietfeld, Hesborn
Anton Althaus, Liesen
Harbecke, Hildfeld
Hertel, Winterberg
Brinkmann, Winterberg
Mörchen, Hallenberg
Carl-Horst Andreas, Hallenberg
Schröder, Winterberg
Olga Fischer, Hallenberg
Franz Ewers, Medebach
Quick, Hallenberg
Berkenkopf
Vollmer, Winterberg
Meschede, Siedlinghausen
Burghardt, Züschen
Georg Brinkmann, Winterberg
Bürgermeister Braun, Winterberg
Willi Kuhler, Wuppertal-Elberfeld
Rev.-Förster Müller, Hildfeld

Folgende einstimmigen Beschlüsse sind gefasst worden:

 

1.  Der Hegering bildet eine Untergruppe des Gesamtrotwildverbandes
     Rothaargebirge und umfasst im Kreise Brilon alle Reviere südlich der
     Bahnlinie Bestwig-Warburg und im Kreis Meschede die Rotwildreviere der
     Hegeringe Fredeburg und Schmallenberg.

 

2.  Mit dem Hegering Rothaargebirge-Süd, welcher in der Hauptsache die
     Reviere des Kreises Wittgenstein und Teile der Kreise Olpe und Siegen
     umfasst, soll wegen der langen gemeinsamen Grenze enge Fühlung
     gehalten werden.

 

3.  Es sollen gemeinsame Wildzählungen durchgeführt werden, welche die
     die nötigen Unterlagen für den Abschussplan ergeben. Die Wildzählung
     erfolgt auf Benachrichtigung des Hegeringleiters.

 

4.  Auf Grund der durchgeführten Wildzählungen besprechen die Mitglieder
     gemeinsam den künftigen Abschussplan. Der durchzuführende Abschuss
     wird in dieser Besprechung auf die einzelnen Reviere verteilt und dann der
     Jagdbehörde zur Genehmigung vorgelegt; die Abschusspläne sollen auch
     mit den zuständigen Forstbehörden besprochen werden.

 

5.  Die Durchführung des Abschusses soll je nach Bedarf von den Mitgliedern
     gemeinsam besprochen werden, dieses gilt insbesondere dann, wenn durch
     Umstellung von Wild eine Änderung des Abschussplanes für einzelne
     Reviere erforderlich wird.

 

6.  Nach Möglichkeit sollen Abwurfstangen gesammelt und bei den
     Zusammenkünften und der jährlichen Geweihschau vorgezeigt werden.

 

7.  An Hand der Abwurfstangen und auf Grund von Berichten der
     Revierinhaber, möglichst mit genauer Beschreibung und Zeichnung von
     Geweihen, sollen gemeinsame Absprachen über die Schonung von
     Zukunftshirschen und Abschuss reifer Hirsche erfolgen.

 

8.  Zunächst sollen noch keine doppelseitigen Kronenhirsche erlegt werden.

 

9.  Alle Mitglieder verpflichten sich, sämtliche in einem Jagdjahr erbeuteten
     Geweihe auf einer jährlich, innerhalb des Hegeringes stattfindenden,
     Geweihschau vorzuzeigen.

 

10. Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen und um eine enge
      Zusammenarbeit aller Mitglieder zu gewährleisten, sollen mehrmals
      jährlich Zusammenkünfte, möglichst in Winterberg oder Oberkirchen
      stattfinden.


 

               Satzung des Hegeringes „Hirschgerechter
                         Jäger“ Rothaargebirge-Nord

 

(Beschlossen auf der Gründungsversammlung im Hotel Leiße in Winterberg
am 13. November 1954)

 

Zweck des Hegeringes:
Der Zusammenschluss der Rotwild-Revierinhaber soll in erster Linie den Zweck
verfolgen, einen zahlenmäßig geringen, jedoch in seinen Einzelstücken starken
Rotwildbestand heranzuhegen, so daß jeder Revierinhaber die Möglichkeit bekommt,
im Laufe der Jahre wenigstens das eine oder andere Mal einen wirklich ausgereiften,
starken Hirsch zu erlegen.

 

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn in einem größeren Bezirk ohne Rücksicht
auf Kreisgrenzen eine Absprache aller Revierinhaber vorgenommen wird.

 

Jeder Revierinhaber, der einen guten Zukunftshirsch oder wertvolle Zuchthirsche schont,
muß die Garantie haben, dass auch seine Nachbarn in gleicher Weise diesen Hirsch schonen.

 

Für die Mitglieder des Hegeringes soll es eine Ehrenpflicht sein, sich an derartige
Abmachungen zu halten. Strafbestimmungen sollen unter waidgerechten Jägern nicht
notwendig sein, da ein jeder mit seiner Jäerehre für dieses Versprechen eintritt.

 

Da der Wildbestand je nach Jahreszeit und Witterung in den einzelnen Revieren ständig
wechselt, kann eine Abschussplanung mit der Regulierung der erstrebten Wilddichte nur
durch enge Zusammenarbeit aller benachbarten Revierinhaber durchgeführt werden.

 

Diese enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit aller in Frage kommenden Revierinhaber
ist der Sinn und Zweck des Hegeringes.

                                                                                                                          geändert an 29.04.2016 K.-